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Bleiben Sie gesund.  Regelmäßige Krebsvorsorge kann Ihr Leben retten.

Krebsvorsorge beim Frauenarzt/ Krebsvorsorge Frauen


Krebsvorsorge beim Frauenarzt 


Ab dem 20. Lebensjahr  können gesetzlich krankenversicherte Frauen eine kostenlose Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen um frühzeitig Krebs im Genitalbereich, vor allem auch Gebärmutterhalskrebs, zu erkennen.

Was gehört zur Früherkennungsuntersuchung:


1. Untersuchung der äußeren Genitalien zum Ausschluss von krankhaften Veränderungen

2. Untersuchung der Scheide mittels Specula und PAP-Abstrich vom Muttermund, um Krebs und Infektionen der Vagina (Scheide) und am Muttermund auszuschließen.

3. Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke.

Diese Vorsorge ist 1x jährlich zu empfehlen.

Eine sinnvolle Ergänzungsuntersuchung zur Krebsvorsorge, die allerdings nicht von der Krankenkasse übernommen wird,  ist der vaginale Ultraschall. Dabei können mit dem
Vaginal-Stab die Gebärmutter und die Eierstöcke genau beurteilt werden.
Die Kosten für diesen vaginalen Ultraschall, der nach GOÄ abgerechnet wird, liegen meistens unter 50,--€.

Ab dem 30. Lebensjahr wird die oben beschriebene Krebsvorsorge durch eine Tastuntersuchung der Brust ergänzt, um Veränderungen auszuschließen.

Eine sinnvolle zusätzliche Untersuchung bei dieser Krebsvorsorge ist die Ultraschalluntersuchung der Brust um kleine, nicht tastbare Veränderungen auszuschließen.

Sie wird alle 2 Jahre durchgeführt. Die Kosten werden nach GOÄ berechnet und liegen meistens unter 70,--€

Neuregelung in der Krebsvorsorge seit 01.01.2020:

Frauen ab 35 Jahren, mit Gebärmutter, haben Anspruch auf einen zusätzlichen HPV-Abstrich (= humanpapillon virus, der Gebärmutterhalskrebs verursachen könnte).

Bei einem negativen HPV-Abstrich soll, laut Gesetzgeber, der Krebsabstrich (PAP) nur alle 3 Jahre durchgeführt werden. Trotzdem halte ich einen jährlichen PAP-Abstrich für sinnvoll. Die Tastuntersuchung ist weiterhin jährlich möglich.

Frauen, bei denen die Gebärmutter bzw. der Gebärmutterhals entfernt wurde, haben keinen Anspruch auf den Abstrich.

Ich empfehle diesen Frauen, trotzdem regelmäßig einen Papanikolaou-Abstrich (PAP) durchführen zu lassen um eine Zellveränderung rechtzeitig festzustellen.

Wichtig:
Bei Frauen bis 55 Jahre, die noch verhüten, können weiterhin PAP-Abstriche und Untersuchungen halbjährlich durchgeführt werden.

Frauen ab dem 50. bis zum vollendeten 70. Lebensjahr wird alle 2 Jahre eine Mammographie angeboten. Zu diesem Mammographie-Screening erfolgt eine automatische Einladung.

Ab dem 50. Geburtstag sollte 1x/Jahr ein Test auf okkultes (=nicht sichtbares) Blut im Stuhl gemacht werden. Ab dem 55. Geburtstag sollte eine Darmspiegelung erfolgen oder alle 2 Jahre der oben erwähnte Stuhltest.

Zusammenfassung der Neuerungen
Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben haben sich seit 01.01.2020 folgende Änderungen ergeben:

  •  In der Altersgruppe 20-34 Jahre:


Es bleibt bei der jährlichen Vorsorge mit Tastuntersuchung und dem Zellabstrich vom Gebärmutterhals zur Vorsorge und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.

  • Altersgruppe ab 35 Jahre:


Es bleibt bei der jährlichen Vorsorge mit Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Brust.

 DAS IST NEU!
Nur noch alle drei Jahre wird – nach gesetzlichen Vorgaben-
• ein Zellabstrich vom Gebärmutterhals
• zusätzlich ein Abstrich auf HPV-Virus
durchgeführt.